Food & Design studieren
Food & Design: Einzigartiger Design-Lehrgang
Essen liegt im Trend. Dabei geht es nicht nur ums Konsumieren, sondern um Erfahrungen. Konsumenten verlangen nach neuem Essen, neuen Utensilien, neuen Räumen. Als Food Designer:in entwickeln Sie dafür innovative Konzepte.
Im akademischen Lehrgang Food Design lernen die Teilnehmer:innen, Nahrungsmittel zu inszenieren, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der New Design University St. Pölten durchgeführt.
							Food & Design heißt Konzepte entwickeln und umsetzen
Ihre Food Design Skills können Sie in verschiedenen Bereichen einsetzen:
- Konzepte für Gastronomie- und Hotelbetriebe entwickeln
 - Produkte für Lebensmittelhersteller kreieren
 - Beratung für Ferienregionen, landwirtschaftlich geprägte Gebiete oder herstellende Unternehmen
 - Food Design Events umsetzen
 - Trends setzen und die internationale Szene erobern
 
Studieninhalte: Food & Design für die Praxis
Das Herzstück des Lehrgangs sind Design-Workshops. Sie erlernen den gesamten Ablauf von Food Design Prozessen und werden so zu kritischen und experimentellen Designer:innen.
- Entwurfsstudio
 - Designgrundlagen: Design- & Kulturgeschichte, Designtechniken, Food Design Strömung ...
 - Produktentwicklung und Lebensmitteltechnologie
 - Nachhaltigkeit & Food Design
 - Designpraxis: Experimentelles praktisches Food Design u.a.
 - Gastronomische Praxis: Kochen, Servieren, Warenkunde u.a.
 
Ihr Abschluss: Akademische:r Expertin/Experte
Im Lehrgang erarbeiten sich die Teilnehmer/innen die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für Funktionen in der Lebensmittelbranche. Nach vier Semestern erwerben die Teilnehmer/innen den Titel Akademische:r Expertin/Experte.
Ideal für Design- und Tourismus-Fachleute
Der universitäre Lehrgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von Tourismusschulen und Schulen aus den Bereichen Möbelbau, Design und Nachhaltigkeit, Fachleute aus den Bereichen Gastronomie und Tourismus, Produkt-, Industrie- und Interior Designer:innen usw.
Voraussetzung für die Zulassung ist
- Reifeprüfung (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen facheinschlägigen Berufspraxis
 - Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
 - Mindestalter von 18 Jahren