Weiterbildungszeit
Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz
Die Weiterbildungszeit kommt! Bald gibt es die Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgemodell zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld. Sie ermöglicht Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, aber auch Berufsreifeprüfung oder Studien-Abschlüsse.
Die Beantragung der Beihilfe ist seit 8.6.2026 möglich.
Der früheste Beginn der Karenzierung (Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit) sowie Beginn der Förderung ist ebenfalls der 8.6.2026.
Aktuelle Infos finden Sie auf der Website des AMS.
Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit
Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.
Kurse für Ihre Weiterbildungszeit
Auch für die Weiterbildungszeit finden Sie an den WIFIs zahlreiche Kurse und Ausbildungen. Angebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des AMS.
Häufig gestellte Fragen | FAQ
Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über MeinAMS.
Die Beantragung ist seit 8.6.2026 möglich.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell.
Weiterbildungsteilzeit: Die Höhe der Beihilfe entspricht dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (mind. 25 % und max. 50 %).
Aktuelle und detaillierte Infos finden Sie auf der Website des AMS.
Die gewählte Weiterbildung muss den Anforderungen des AMS entsprechen:
- Arbeitsmarktrelevanz und überbetriebliche Verwertbarkeit
- Durchführung in: Präsenz oder Live-Online-Format
Nicht förderbar sind u.a.:
- reine eLearning-Kurse
- Hobby- oder Freizeitkurse
- innerbetriebliche Schulungen
Mindestanforderungen (Auszug)
Weiterbildungskarenz / Weiterbildungszeit (WBB)
- Mindestdauer: 2 Monate
- Mindestumfang: 20 Wochenstunden
- Reduktion auf 16 Stunden bei Betreuungspflichten möglich
Weiterbildungsteilzeit (WBT)
-
- Mindestdauer: 4 Monate
- Mindestumfang: 10 Wochenstunden
- Reduktion auf 8 Stunden bei Betreuungspflichten möglich
Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.