Weiterbildungszeit Weiterbildungszeit

Weiterbildungszeit

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die Weiterbildungszeit kommt! Bald gibt es die Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgemodell zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld. Sie ermöglicht Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen, aber auch Berufsreifeprüfung oder Studien-Abschlüsse.

Grüne Glühbirne auf einem weißen Hintergrund, symbolisiert Kreativität, nachhaltige Ideen und umweltfreundliche Innovation. Die Darstellung enthält Lichtstrahlen um die Birne.

Die Beantragung der Beihilfe ist seit 8.6.2026 möglich.

Der früheste Beginn der Karenzierung (Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit) sowie Beginn der Förderung ist ebenfalls der 8.6.2026.

Aktuelle Infos finden Sie auf der Website des AMS.

Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit

Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.

Kurse für Ihre Weiterbildungszeit 

Auch für die Weiterbildungszeit finden Sie an den WIFIs zahlreiche Kurse und AusbildungenAngebote finden Sie bei Ihrem Landes-WIFI. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des AMS.

Häufig gestellte Fragen | FAQ

Entweder persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle oder über MeinAMS.

Die Beantragung ist seit 8.6.2026 möglich.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell.

Weiterbildungsteilzeit: Die Höhe der Beihilfe entspricht dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (mind. 25 % und max. 50 %).

Aktuelle und detaillierte Infos finden Sie auf der Website des AMS.

Die gewählte Weiterbildung muss den Anforderungen des AMS entsprechen:

  • Arbeitsmarktrelevanz und überbetriebliche Verwertbarkeit
  • Durchführung in: Präsenz oder Live-Online-Format

    Nicht förderbar sind u.a.:

    • reine eLearning-Kurse
    • Hobby- oder Freizeitkurse
    • innerbetriebliche Schulungen

    Mindestanforderungen (Auszug)

    Weiterbildungskarenz / Weiterbildungszeit (WBB)

    • Mindestdauer: 2 Monate
    • Mindestumfang: 20 Wochenstunden
    • Reduktion auf 16 Stunden bei Betreuungspflichten möglich

    Weiterbildungsteilzeit (WBT)

      • Mindestdauer: 4 Monate
      • Mindestumfang: 10 Wochenstunden
      • Reduktion auf 8 Stunden bei Betreuungspflichten möglich

    Mit der Weiterbildungszeit bzw. der Weiterbildungsbeihilfe werden Aus- und Weiterbildungen gefördert, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
    Auf der Website des AMS finden Sie die detaillierten Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit: allgemeine und persönliche Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit, Art der Aus- und Weiterbildungen, Dauer und vieles mehr.