Die Schritte werden schneller, die Atemzüge kürzer: Zu spät kommen ist auch für die Zu-spät-kommer nicht angenehm. Ein furchtbarer Stau, ein kaputten Vergaser, ein volles Wartezimmer bis zum Stromausfall zu Hause – eine kleine Verspätung kann leicht Zustandekommen.
Aber welche Gründe sind eigentlich wirklich angebrachte Gründe für eine Dienstverhinderung? Unter Paragraf § 8 im Angestelltengesetz steht prinzipiell alles Wichtige und Richtige, das für Arbeiter/innen und Angestellte zutrifft. Zusätzlich von Bedeutung sind die jeweiligen Kollektivverträge. Nahezu in allen Kollektivverträgen ist unter dem Titel „Freizeit bei Dienstverhinderungen“ eine Aufzählung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe und der hierfür freizugebenden Zeit enthalten. Üblicherweise sind ein bis sieben Tage festgehalten.
Was heißt das nun genau?
Damit es zu einer Entgeltfortzahlung kommt, muss eine Dienstverhinderung
- wichtige, persönliche Gründe haben
- ohne das eigene Verschulden eintreten, das heißt: nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein
- im Vorhinein bzw. so schnell wie möglich gemeldet werden bei unvorhersehbaren Ereignissen und natürlich
- möglichst kurz gehalten werden.
Grundsätzlich muss „alles Zumutbare“ geleistet werden, um eine Verhinderung zu vermeiden und frühestmöglich die Arbeit wieder aufzunehmen.
Was das alles so sein kann, schauen wir uns genauer an. Und beginnen alphabetisch mit:
A wie Arztbesuch
Die einen sagen so, die anderen so: Es stimmt, der Arztbesuch an sich ist ein Dienstverhinderungsgrund – aber nur wenn dieser ausschließlich während der Arbeit möglich ist. Zum Beispiel, weil die Öffnungszeiten ausschließlich in die Arbeitszeit fallen, weil man akut Schmerzen hat oder verletzt ist.
Passieren Verletzungen in der Arbeit oder am Weg dorthin, zählen sie zum Arbeitsunfall. Ist man generell krank, geht man in Krankenstand.
Die liebe Familie: Familiäre Gründe
Erkrankt jemand innerhalb der Familie oder ein „naher Angehöriger“ oder fällt eine Betreuungsperson aus, kann man Pflegefreistellung /-urlaub bzw. Betreuungsfreistellung beanspruchen, in längeren Fällen die Pflege- bzw. Familienhospizkarenz. Wie ein „naher Angehöriger“ gesetzlich definiert ist, lesen sie hier und noch mehr zum Thema Kranksein in unserem Blogartikel „Krankenstand: Alles, was Angestellte wissen müssen“.
Kater
Wer hätte etwas anderes erwartet: Ein ausgeprägter Hangover ist kein Grund fürs Zuhausebleiben, zumindest nicht laut Gesetz. Der Dienstverhinderungsgrund ist nämlich selbst verschuldet, eine Entgeltfortzahlung nicht gewährleistet. Weitere arbeitsrechtliche Infos zu Alkoholmissbrauch erhalten Sie auf WKO.at.
Arbeitsrecht lernen
Klassiker: Schneechaos
Der Wintereinbruch kann überraschend sein. Das wird immer wieder zu einem Problem, wenn noch schnell die Schneeketten montiert werden müssen. Das sollte man aber lieber einplanen, denn das ist „zumutbar“. Wir müssen informiert bleiben, haben auch den Wetterbericht zu verfolgen – und uns danach zu richten. Das heißt zum Beispiel: früher wegfahren, einen alternativen Weg nehmen, ein anderes Verkehrsmittel wählen. Und auch zu Fuß gehen ist durchaus drin – in der Verhältnismäßigkeit von ein paar Kilometern.
Richtig Tragisches
Passiert etwas sehr, sehr Schlimmes wie ein Todesfall, oder steht ein Begräbnis an, ist das klarerweise ein triftiger Dienstverhinderungsgrund. Es ist auch nicht unüblich, Ausnahmezeiten der Trauer mit Zeitausgleich oder Urlaubstagen zu erweitern. Oder – wenn man selbst gesundheitlich beeinträchtigt ist – in Krankenstand zu gehen.
Erfreulichere Gründe
Es müssen nicht immer traurige oder dramatische Gründe sein. Wichtige persönliche Ereignisse, die eine Dienstverhinderung rechtfertigen, sind zum Beispiel Hochzeiten (nahe Angehörige, z.B. Kinder) oder Geburten (im Gesetzestext auch Niederkunft genannt).
Für Schwangere selbst gibt‘s hier neben den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes noch eigene Regelungen. Für Mamas wichtig: Gesetzlich festgelegt sind zwei halbstündige Stillpausen täglich.
Auch nicht zu vergessen sind:
Öffentliche Pflichten
Das sind beispielsweise persönliche Vorladungen bei Ämtern oder als Zeuge/in bei Gericht.
Baustellen zu Hause
Notwendige Arbeiten, Reparaturen, von Handwerker/innen, die die eigene Anwesenheit erfordern, sind ein Dienstverhinderungsgrund. Beispiel Mehrparteienhaus: Beim Nachbar oben ist ein Wasserrohrbruch passiert, die von der Hausverwaltung beauftragten Maler können nur während der eigenen Arbeitszeiten kommen. Auch wenn bei der Hauptkehrung Rauchfangkehrer/innen Zutritt in die eigene Wohnung zu gewähren ist, gilt dies als Dienstverhinderungsgrund.