BARRIEREFREIHEITSCHECK WIFI ÖSTERREICH

Das WIFI Österreich ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.wifi.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

1. Nicht barrierefreie Inhalte

Getestet wurde die Domain wifi.at mit den Subdomains blog.wifi.at und lernplattform.wifi.at.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen. Bei manchen Videos finden sich zwar Untertitel im Video, aber kein gesprochener Text dazu (Erfolgskriterium 1.2.1).
  • Bei einigen Audio-Dateien (Podcasts) fehlen die Transkripte (Erfolgskriterium 1.2.1).
  • PDF und andere Office Dokumente:
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Für folgende Inhalte sind die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt:
    • Bei manchen Bildern und Icons von wifi.at und bei allen Bildern von lernplattform.wifi.at fehlt der Alternativtext für Screenreader. Dies wird in den meisten Fällen durch den Einsatz des title-Attributes ausgeglichen.
    • Manche Bilder geben unrichtigen Alternativtext (Dateiname) aus.
    • Das title-Attribut auf Bildern ist oft redundant zum Alternativtext benannt.
    • Diagramme haben keinen ausreichenden Alternativtext und keine textliche Repräsentation.
  • Die Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) werden hier nicht vollständig erfüllt:
    • Die erforderliche Überschriften-Hierarchie kann nicht überall eingehalten werden.
    • Auf wenigen Seiten gibt es keine Headline der Ebene 1, z. B. auf der Startseite des Blogs
    • Auf manchen Seiten finden sich leere Überschriften.
  • Bei folgenden Elementen fehlen die Labels bzw. sind sie nicht richtig zugeordnet (Erfolgskriterium 1.3.1 und 3.3.2):
    • Cookie-Consent Switches
    • Bundeslandauswahl
    • Radiobuttons und Checkboxen
    • bei vielen Formularelementen auf der Lernplattform und der WIFI-Tests
    • beim Captcha des Blogs
  • Bei allen Elementen mit grüner Schrift auf weißem oder hellgrauem Hintergrund (und umgekehrt) ist der Kontrast nicht ausreichend (3.68:1 bzw. 3.38:1 statt 4.5:1). Bei manchen Linktexten auf Hintergrundbildern wird der erforderliche Kontrast nicht immer erreicht. Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht erfüllt.
  • Alle Links im Inhalt sind nur grün und nicht unterstrichen. Das führt zu Problemen der Erkennbarkeit z. B. bei Rot-Grün-Blindheit (Erfolgskriterium 1.4.1).
  • Bei den Lernmodulen und bei den ePaper wird eine Technologie verwendet, die Text als Bilder rendert. Der nicht skalierbare Inhalt ist daher nicht ideal lesbar bzw. für Screenreader gar nicht zugänglich (Erfolgskriterium 1.4.4).
  • Das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit) wird bei folgenden Inhalten nicht oder nur teilweise erfüllt:
    • Die Kurse der Lernplattform, die Lernmodule, die Online-Tests, die Lernmodell-Tests und die ePaper sind nicht mit Tastatur bedienbar.
    • Manche Elemente sind mit Tastatur nicht ansteuerbar, z. B. das Accordion und das Rating auf den Blog-Artikelseiten.
    • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit tritt beim ePaper im Overlay und bei den Switches im Cookie-Consent auf.
  • Bei der Lernplattform und beim Blog fehlen die Bypass Blocks (Erfolgskriterium 2.4.1).
  • Gegen das Erfolgskriterium 2.4.4 verstoßen die leeren Links, Buttons und Icons (z. B. die Download- und Soundbuttons in der Listenansicht der Podcast-Übersichtsseite).
  • Fehlender Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7) führt bei vielen Elementen zu erschwerter Bedienbarkeit mit der Tastatur:
    • Subnavigation im Inhaltsbereich
    • Bundesland-Links in Sidebar im Inhaltsbereich
    • Checkboxen und Radiobuttons
    • Accordion-Überschriften bei den Cookie-Einstellungen
    • Footerlinks und diverse andere Text-Links
    • manche Teaserbilder, Grafiken, Icons und Buttons
    • das Suchfeld und die Schlagwörter beim Blog

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich von WIFI Österreich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.01.2021 erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.1.2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an wifi.leitung@wko.at.
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren