Viele befinden sich schon in Phase 3 der Kurzarbeit. Sie dauert von Anfang Oktober bis spätestens Ende März. Die Kurzarbeit ist – bei allen negativen Folgen von Corona – auch eine Chance. Denn es bleibt auch mehr Zeit für Weiterbildung – bei einer Arbeitszeit im Ausmaß von 30 bis 80 Prozent der Normalarbeitszeit.

Weiterbildung anpacken!

Das sieht auch der Gesetzgeber so. Für Arbeitnehmer/innen ist eine Bereitschaft zur Weiterbildung in der Nicht-Arbeitszeit sogar verpflichtend. Das AMS vergütet die Ausfallszeit. Auch die Weiterbildung wird direkt vom AMS mit dem beschäftigenden Betrieb abgewickelt. Vom AMS gibt es dafür eine Schulungskostenbeihilfe. Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in COVID-19-Kurzarbeit.

Voraussetzungen für Schulungskostenbeihilfe

Das AMS fördert bis zu 60 Prozent der anerkennbaren Schulungskosten. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kurzarbeit muss im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.3.2021 genehmigt sein
  • Förderbar sind nur Schulungsleistungen, die vom Arbeitgebern beauftragt und diesem in Rechnung gestellt werden.
  • Gefördert werden Kursgebühren, die von Schulungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen) sowie Honorare von externen Trainerinnen/Trainern (z.B. bei unternehmensintern organisierten Kursen).
  • Nicht gefördert werden: Beratungskosten, Reisekosten, Unterbringungskosten sowie anfallende Spesen/Taggelder der Teilnehmer.
  • Förderbare Schulungen sind arbeitsmarktbezogen, dauern mindestens 16 Stunden (à 60 Min inkl. Pause) und sind überbetrieblich verwertbar.

Folgende Dinge sind nicht förderbar:

  • Wer ordentliche Studien und postgraduate Studien betreibt, darf keine Förderung erwarten.
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien werden nicht gefördert.
  • Schulungen, die reine Produktschulungen sind, werden nicht gefördert.
  • Nicht arbeitsmarktorientierte Schulungen (z.B. Hobbykurse) werden nicht gefördert.
  • Schulungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln (z.B. einfache Einschulungen an Maschinen) werden nicht gefördert.
  • Individualcoachings werden nicht gefördert.

Im breiten WIFI-Angebot findet sich doch für jede/n Arbeitnehmer/in etwas.

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