Einfach alles stehen und liegen lassen? Manchmal geht das nicht. Vor allem in stressigen Zeiten oder wenn es die Gäste es gerade besonders lustig haben. Wir haben für Sie zusammengetragen, wann Überstunden zu leisten sind, wann nicht und welche es gibt.

Überstunden vs. Mehrarbeit

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen:

  • Überstunden und
  • Mehrarbeitsstunden

Überstunden sind dabei alles, was über die gesetzliche Normalarbeitszeit hinausgeht: 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche. Mehrarbeitsstunden sind alles, was über die vertraglich festgelegte Zeit bis 40 Stunden hinaus gearbeitet wird. Mehrarbeitsstunden werden wie normale Arbeitsstunden entlohnt.

Flexible Arbeitszeitmodelle sind keine Überstunden, zum Beispiel wenn man Fenstertage einarbeitet. Hier gibt es einen Ausgleich und somit keine Überstunden, man spricht von einer „Ausdehnung der Normalarbeitszeit„.

Wenn der Chef einen nun bittet – muss man?

Es kommt darauf an, was in Arbeits- bzw. Kollektivvertrag und in der Betriebsvereinbarung steht.

Die Anordnung muss dabei generell

  • zumutbar sein: d.h. anderweitige Verpflichtungen, z.B. familiärer Natur, Kinder, müssen mitbedacht werden. Auch muss sie
  • rechtzeitig ausgesprochen werden, sodass sich Arbeitnehmer/innen darauf einstellen können und
  • gesetzeskonform sein. Das bedeutet, dass die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen für Arbeitszeiten eingehalten werden müssen.

Welche Höchstgrenzen gibt es für Arbeitszeit?

Die Normalarbeitszeit beträgt prinzipiell 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche. Die Höchstarbeitszeit beträgt 12 Stunden pro Tag und 60h pro Woche.

Wichtig dabei ist: Arbeitnehmer können Überstunden über 10 Stunden/Tag und 50 Stunden/Woche ohne Angabe von Gründen ablehnen und dürfen aus dem Grund nicht benachteiligt werden (§ 7 Abs 6 AZG Neu).

Ausnahmen und Besonderheiten gibt es z.B. bei Schwangeren, Jugendlichen in der Lehre, Regelungen bei Gleitzeit oder bei All-in-Vereinbarungen.

Aber wie ist das nun in der Praxis?

Ein Arbeitnehmer geht beispielsweise einfach nach 10 Stunden – was passiert dann? Eine Kündigung aus diesem Grund sicher nicht, das kann man leicht bei Gericht anfechten.

Eine allgemeine Missstimmung wird man aber vielleicht nicht verhindern können und auch ein „Gegangen werden“, was aber wohl eher dem Begriff Mobbing entspricht.

Arbeitsrecht

Wie werden Überstunden bezahlt?

Grundsätzlich müssen Überstunden abgegolten werden, wenn sie einerseits dezidiert so angeordnet wurden. Überstunden müssen außerdem unumgänglich gewesen sein, um den Arbeitsauftrag auszuführen.

Für die Verrechnung zieht man das Arbeitszeitgesetz (AZG) und den jeweiligen Kollektivvertrag heran.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie Überstunden abgegolten werden:

  • 50% Zuschlag / mehr Geld
  • Zeitausgleich (ZA)
  • eine Mischform von beiden

Was können Arbeitgeber und -nehmer einvernehmlich entscheiden?

Arbeitnehmer können entscheiden, ob sie Überstunden in Geld oder Zeitausgleich abgegolten bekommen möchten. Gibt es keine solche Vereinbarung, greift man auf Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung zurück. Gibt es nichts von all dem, gibt es allenfalls Geld; Überstunden müssen dann ausgezahlt werden.

Mehr über Berechnung bei Stundenlöhnen, Zuschlägen, etc.

Wie werden Überstunden noch finanziell abgegolten?

Es kann auch sein, dass eine Pauschale bezahlt wird. Dies muss bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Grundlöhne und Zuschläge müssen dadurch allenfalls abgegolten werden. Arbeitgeber haben die Pflicht, nachzurechnen, ob auch tatsächlich fair ausbezahlt wurde. So kann es sein, dass zusätzliche, über die Pauschale hinausgehende Überstunden auch zusätzlich beglichen werden müssen. Umgekehrt gilt dies aber nicht: „Zeitschulden“ gibt es nicht!

Häufig kommen pauschale Vereinbarungen im Kreativbereich, bei Agenturen oder beim Film vor. Ganz einfach deshalb, weil hier Zeit viel Geld bedeutet und die oft drängt. In diesen Branchen ist es oft so, dass man einen so bereits genannten All-in-Vertrag hat. Was heißt das? Ganz einfach: Für alle Leistungen gibt’s ein gemeinsames Entgelt. Man spricht auch von unechter Überstundenpauschale. Das ist oft nicht so transparent für Arbeitnehmer/innen, kommt in der Praxis aber häufig vor.

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