Europa ist gerade in aller Munde. „Aber wieso betrifft mich das?“ fragen sich viele. „Mein Job ist doch in Österreich“, sagen sie dann. Tatsächlich hat die EU aber viel mit unserer Arbeitswelt zu tun. Seit dem Beitritt Österreichs im Jahr 1995 hat sich nämlich Einiges verändert – auch was unsere Jobs betrifft.
Oftmals sind uns diese Einflüsse gar nicht so bewusst. Deshalb haben wir die fünf wichtigsten EU-Vorteile für dich zusammengefasst!
Fünf EU-Vorteile für unsere Arbeitswelt
1. Arbeitnehmerfreizügigkeit – Arbeiten, von wo man will
Hast du das gewusst? Jede:r EU-Bürger:in genießt das Recht in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Dabei darf niemand unterschiedlich aufgrund der Staatsbürgerschaft behandelt werden, was die Beschäftigung betrifft. Auch die Familie der Arbeitnehmer:in verfügt über das Aufenthaltsrecht im jeweiligen Land.
Davon machen immer mehr Menschen Gebrauch. Während 2009 nur 2,4 Prozent der Arbeitnehmer:innen in einem anderen Mitgliedstaat arbeiteten, als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ist diese Zahl 2021 bereits auf 3,9 Prozent gestiegen.
2. Gesicherte Arbeitsbedingungen – auch für die Gig-Wirtschaft
Nicht alle haben einen Standardarbeitsvertrag. Viele Personen sind freie Arbeitnehmer:innen, wie z.B. Lieferanten oder Reinigungsfachkräfte. Dadurch waren sie lange Zeit weniger geschützt. Man spricht hier von der Gig-Wirtschaft. 2022 haben bereits über 28,3 Millionen Menschen ihre Dienste auf digitalen Arbeitsplattformen angeboten, bis 2025 wird ein Anstieg auf 43 Millionen Menschen erwartet.
Da sollte sich unbedingt etwas verändern! Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt die Rechte von Plattformarbeitern zu schützen. So wurde erst kürzlich die Einigung über neue Vorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte verkündet. Nun wird der Text der Einigung in alle Amtssprachen übersetzt, abschließend überarbeitet und förmlich angenommen. Danach haben alle Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Neue Gesetze brauchen eben ihre Zeit!
3. Gesundheit und Sicherheit – Schutz durch die EU
Nur wer gesund und sicher ist, kann arbeiten. Deshalb setzt sich die EU bereits seit den 1980er-Jahren für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmer:innen ein. Die hier eingeführten Rechtsvorschriften stellen nur eine Grundlage dar. Dabei ist es jedem Mitgliedsstaat freigestellt, weiter darauf aufzubauen.
Der Schutz ist vielfältig. Er reicht von einer Prävention von arbeitsbedingten Krankheiten, was unter anderem durch ein Maximalkontakt von verschiedenen Chemikalien erreicht werden soll, bis zur Stressminimierung, um zum Beispiel ein mögliches Burnout zu verhindern. Seitdem sich die Arbeitswelt stark wandelt und beschleunigt – Stichwort: Digitalisierung – wird vermehrt auch die Psyche von Arbeitnehmer:innen in Erwägung gezogen.
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4. Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – gemeinsam gegen Jugendarbeitslosigkeit!
Die Jugendarbeitslosigkeit erreichte 2013 ihren traurigen Höhepunkt: Fast 25 Prozent der Jugendlichen in Europa waren ohne Beschäftigung. Deshalb hat sich die EU zum Ziel gesetzt, Initiativen für junge Menschen zu starten.
Das Hauptinstrument, das hier Abhilfe schaffen soll, ist die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Das Ziel dieser Initiative ist es, den Mitgliedsstaaten Förderungsgelder für die Durchsetzung der Jugendgarantie zu geben. Sie soll es allen Menschen unter 30 Jahren ermöglichen, innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit oder einem Bildungsabschluss, einen Zugang zur weiteren Ausbildung, Lehrstellen oder Praktika zu bekommen.
Außerdem sehr wichtig: das Erasmus+-Projekt. Was als Studentenaustauschprogramm begonnen hat, umfasst heute auch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Erwachsenenbildung. So können Student:innen im Ausland studieren. Aber auch Lehrlinge und Praktikant:innen können ins EU-Ausland. Das Budget für das Erasmus+ Programm 2021-2027 liegt bei 28 Milliarden Euro und hat einen Fokus auf Nachhaltigkeit und soziale Integration.
Durch die vielen Initiativen der EU hat die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2019 einen Tiefstand von rund 14 Prozent erreicht.
5. Europäische Beschäftigungsstrategie – gegen Arbeitslosigkeit, für bessere Arbeitsplätze
Aber nicht nur die junge Generation ist von Arbeitslosigkeit betroffen. Deshalb gibt es auch Maßnahmen gegen die allgemeine Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Arbeitsmöglichkeiten. So waren im April 2018 rund 7 Prozent der EU-Bürger:innen arbeitslos.
Die Maßnahmen hier sind vielfältig. Eine zum Beispiel ist das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI). Das Ziel: eine modernere Beschäftigungspolitik. Das EURES-Netzwerk verfolgt das Ziel die berufliche Mobilität innerhalb der EU zu fördern. Der Europäische Sozialfonds Plus ermöglicht es die Qualität von Arbeitsplätzen zu erhöhen, die Jobsuche auf EU-Ebene zu erleichtern und die Gesundheit und soziale Inklusion von Arbeitnehmern fördern.
Am 9. Juni: Wählen gehen!
Das sind nur fünf der vielen Maßnahmen der EU, die uns in der Arbeitswelt fördern, absichern und Freiheit ermöglichen. Aber nicht nur die Arbeitswelt wird von der EU beeinflusst. Deshalb ist es wichtig, dass wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen. So sorgen wir dafür, dass unsere Interessen weiterhin von der Europäischen Union verfolgt werden können.
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