Meisterprüfung und Bachelor-Abschluss sind nun gleichgestellt. Die Abschlüsse befinden sich auf Stufe 6 des “Nationalen Qualifikationsrahmens” (NQR), gleichauf mit dem Ingenieurstitel.

Was bedeutet das für Personen mit Meisterprüfung?

Meister/innen bekommen deshalb KEINEN zusätzlichen Bachelor-Abschluss. Bachelors bekommen auch keinen Meistertitel. Es handelt sich weiterhin um zwei verschiedene Bildungsabschlüsse, die vom Niveau her gleichwertig sind. Den jeweils anderen Titel darf man deshalb nicht tragen.

Die Meisterprüfung wurde dennoch kräftig aufgewertet. Es ist offiziell festgestellt, dass Absolventen/innen über fortgeschrittene Kenntnisse in ihrem Arbeitsbereich verfügen. Sie sind in der Lage, Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig durchzuführen. Sie können komplexe Herausforderungen in ihrem Arbeitsbereich bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze entwickeln. Sie führen Projekte und sind als Ausbilder tätig.

Darf ich mit Meistertitel jetzt studieren?

Nicht zwangsläufig. Man spricht von „gleichwertigen“, aber nicht „gleichartigen“ Bildungsabschlüssen.

Deshalb ergeben sich keine studientechnischen Berechtigungen für Personen mit Meisterprüfung. Sie dürfen nicht automatisch ein Master-Studium an einer Universität oder Fachhochschule beginnen.

Jedoch gibt es immer mehr Studien und akademische Lehrgänge, die sich auch an Menschen mit Berufsbildung richten. Zum Beispiel an den WIFIs. 🙂

Was ist der NQR überhaupt?

Der NQR ist ein achtstufiges Raster, anhand dessen das Niveau von Bildungsabschlüssen beschrieben werden kann (vom grundlegenden Niveau 1 bis zum Spezialistenniveau 8). Die NQR-Nummer charakterisiert dabei auf vereinfachte Weise, welche Lernergebnisse mit diesem Bildungsabschluss verbunden sind.

Das hilft, Bildungsabschlüsse besser zu vergleichen. Universitäre und Berufsbildungs-Ausbildungswege waren bisher nicht direkt gegenübergestellt. In Zukunft wird es noch mehr darauf ankommen, was jemand wirklich kann.

Betrifft das auch Werkmeister und Befähigungsprüfungen?

Befähigungsprüfungen und Werkmeister-Abschlüsse sind dem NQR noch nicht zugeordnet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Mehr Infos auf WKO.at.

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