Kennen Sie das? Diese Sehnsucht nach etwas Neuem, obwohl man das Alte nicht ablegen möchte? Dann geht‘s Ihnen wie vielen Menschen. Auf der Suche durchkrempeln viele ihr Arbeitsleben und überlegen, was sie ändern könnten. Ein Jobwechsel kommt jedoch nicht in Frage.
Es beginnt klein, sagen einige. Sein Hobby zum Beruf machen, hört man oft. Ohne großes Risiko etwas ausprobieren – warum nicht? Gründe, nebenbei als Kleinunternehmer/in durchzustarten, gibt es viele. Wir geben ein paar Tipps, wie man harmonisch eine berufliche Zweitbeziehung führt.
Was bedeutet nebenbei?
Wir gehen davon aus, dass Sie im Moment einen Job über der Geringfügigkeitsgrenze haben. Das bedeutet, Sie verdienen mehr als 438,05 Euro/Monat (Stand 2018). Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Dienstgeber von Ihren Plänen unterrichten, wahrscheinlich müssen Sie das sogar. Im Dienstvertrag finden Sie alle Infos zu Verpflichtungen Ihrerseits. Es kann sogar sein, dass eine Konkurrenzklausel in in Ihrem Vertrag festgehalten ist.
Sind Sie teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, dann sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit pflichtversichert. Ausnahmen gibt es bei freien Dienstnehmer/innen. Das bedeutet, Sie sind kranken-, pensions-, unfall und arbeitslosenversichert. Wollen Sie ergänzend eine selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie generell auch dafür Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, außer der Arbeitslosenversicherung, die ist freiwillig.
Machen Sie‘s offiziell!
Wenn‘s ernst wird, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Dabei gibt es unterschiedliche Gewerbearten (reglementiert und frei) und Rechtsformen zu beachten. Für Sie ist wahrscheinlich die Form des Ein-Personen-Unternehmens (EPU) relevant. Fallen Sie in eine dieser Kategorien, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Keine Gewerbeberechtigung benötigen beispielsweise Künstler/innen, Musiker/innen oder Autor/innen. Sie sind dann Neue Selbstständige.
Um Rechnungen zu legen, brauchen Sie erstmal eine Steuernummer. Diese bekommen Sie beim Finanzamt. Auch bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sollten Sie die Art Ihrer Tätigkeit bekanntgeben.
Alles zusammen, bitte: Die Steuern
Relevant für Job-Kombinierer sind Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.
Zur ersteren: Liegt das gesamte Einkommen (dazu zählen übrigens auch Einkünfte aus Vermietung oder Land- und Forstwirtschaft) über 12.000 Euro, ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Fristen sind der 30. April (Papierform) bzw. der 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres. Keine Einkommensteuererklärung muss man abgeben, wenn der Gewinn im jeweiligen Geschäftsjahr unter 730 Euro und das Jahreseinkommen nicht höher als 12.000 Euro ist.
Achtung: Wenn man längerfristig gar keinen Gewinn erzielt, könnte Ihre Tätigkeit als „Liebhaberei“ definiert werden. Verluste werden dann steuerlich nicht berücksichtigt
Nun zur Umsatzsteuer: Generell ist man als Selbstständige/r unter einem Jahresumsatz von 30.000 Euro automatisch von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung). Es gibt auch die Möglichkeit, sich von der Befreiung zu befreien. Was es hier im Detail zu beachten gibt, kann man auf der Homepage der WKO nachlesen.
Sicher ist sicher
Sind Sie sowohl in Ihrem Job als auch in der selbstständigen Tätigkeit pflichtversichert, dann haben Sie eine sogenannte Mehrfachversicherung. Grob gesagt sind sie doppelt kranken- und pensionsversichert.
Noch mehr Versicherungen gefällig? Je nach Tätigkeit empfiehlt es sich, eine zusätzliche Rechtsschutz– oder Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Stress?
Wir wollen es nicht verschweigen: Es kann schon mal turbulent werden! Eltern z.B. kennen die Herausforderungen von Doppel- oder Dreifachbelastungen nur zu gut. Mit einem anständigen Zeitmanagement schafft man alles, denken vielleicht einige. Das Problem ist: Das Ausmaß der selbstständigen Tätigkeit wird oft unterschätzt, auch wenn man es „nur“ nebenbei macht und anfangs dafür brennt.
Den Zeitfaktor für das Drumherum wie Marketing, Buchhaltung oder klassische Büroarbeiten vergessen viele. Experten/innen schätzen den Aufwand dafür auf ca. 20 Stunden pro Woche. Haben Sie auch noch einen Haushalt zu führen, addieren Sie 18 Stunden. Viele Zweigleisfahrer/innen steigen deshalb in ihrem „Tagesjob“ auf Teilzeit um.
Achten Sie auf jeden Fall auf Zeiten, in denen Sie nichts machen, außer zu entspannen – auch wenn Ihre Nebentätigkeit sich wie ein Hobby anfühlt.
Auch fürs Kombi-Paket im Vorfeld bestens geeignet: Der WIFI-Selbstständigkeits-Check