Was ist Bildungskarenz überhaupt?
Die Bildungskarenz ist eine Möglichkeit zur Weiterbildung. Arbeitnehmer/innen können bis zu 12 Monate in Bildungskarenz gehen – innerhalb von 4 Jahren, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. Die 12 Monate können auch aufgeteilt werden, z.B. zweimal 6 Monate.
Das ist eine Win-Win-Situation: Arbeitnehmer/innen können Bildungsabschlüsse nachholen, durch Karenzvertretungen erhält jemand einen Job, der vorher keinen hatte. So kommt außerdem frischer Wind in Abteilungen und Teams.
Für welche Kurse kann ich Bildungskarenz beantragen?
Inhaltlich sind hier wenige Grenzen gesetzt: Ob Berufsmatura oder akademische Ausbildung – Bildungskarenzen gibt es quer durch den ganzen Gemüse- bzw. Bildungsgarten.
Zwei Voraussetzungen gibt es jedoch:
- Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden betragen. Personen, die ein Kind unter 7 Jahren betreuen und für die keine anderen Betreuungsmöglichkeiten bestehen, müssen nur 16 Wochenstunden nachweisen.
- Wer in der Bildungskarenz studieren möchte, muss mindestens 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS-Punkte nachweisen können. Dazu zählt auch das Ablegen einer Diplomprüfung.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Alle, die Bildungskarenz beanspruchen möchten, müssen unmittelbar vor Beginn der Karenz mindestens 6 Monate am Stück angestellt sein (Anstellung = Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung).
In einem Zeitraum von vier Jahren können höchstens 12 Monate Bildungskarenz vereinbart werden. Außerdem muss der Arbeitgeber zustimmen – schließlich handelt es sich ja um eine Karenz. Hier muss man mitunter etwas verhandeln. Immerhin kommt man mit mehr Bildung in den Betrieb zurück!
Wie ist das mit dem Geld?
Wer auf Bildungskarenz gehen kann, hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Wie viel das ist, kann man mit dem Arbeitslosengeldrechner feststellen (Berechtigung und Höhe ist gleich).
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Bildungskarenz: Kurse und Ausbildungen
Was, wenn das Weiterbildungsgeld nicht reicht?
Es ist während der Bildungskarenz erlaubt, geringfügig dazu zu verdienen (415,72 Euro im Jahr 2016). Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Bildungsteilzeit. Dafür gelten ähnliche Voraussetzungen wie für Bildungskarenz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen den Beginn, die Dauer und das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung schriftlich regeln.
Ein paar Besonderheiten gibt es aber bei der Bildungsteilzeit. Die bisherige Arbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent, darf maximal jedoch 50 Prozent reduziert werden. Im Zeitraum der Bildungsteilzeit muss die Arbeitszeit aber mindestens 10 Stunden betragen und auf alle Fälle über der Geringfügigkeitsgrenze sein.
Bildungsteilzeit kann man allerdings sogar 24 Monate in Anspruch nehmen. Das Weiterbildungsgeld berechnet sich anteilig: Bei 50%-Bildungsteilzeit erhält der Arbeitnehmer die Hälfte des Gehalts und die Hälfte des entsprechenden Arbeitslosengeldes. Auch Kombinationsmöglichkeiten von Bildungskarenz und -teilzeit gibt es. Hier gibt es kompakte Infos.
Habe ich meinen Job nach der Bildungskarenz fix wieder?
Nein – Kündigungsschutz bietet die Bildungskarenz keinen. Man kann also auch in der Bildungskarenz seinen Arbeitsplatz verlieren, ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht und auch der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Allerdings darf man auch nicht wegen einer (geplanten oder durchgeführten) Bildungskarenz gekündigt werden.
Viele Chefs freuen sich auch – schließlich kommen Mitarbeiter/innen besser gebildet aus der Karenz zurück. Außerdem bleibt man grundlegend abgesichert: Während der Bildungskarenz ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Was muss ich tun, um Bildungskarenz zu beantragen?
Zuerst sollte man mit Chefin oder Chef reden, denn der Arbeitgeber muss einer Bildungskarenz zustimmen. Das Formular und alle Infos gibt es beim AMS (Arbeitsmarktservice). Dort muss man dann den Antrag stellen – in der Geschäftsstelle des Wohnbezirks.