Wer ein Dienstverhältnis hinter sich hat, hat in vielen Fällen Anspruch auf eine Abfertigung. So nennt man eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

 

„Abfertigung Alt“ und „Abfertigung Neu“

Dabei ist oft die Rede von zwei verschiedenen Arten: Alt und Neu. „Abfertigung Alt“ gilt für Dienstnehmer/innen, deren Arbeitsverträge vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden. Die „Abfertigung Neu“ hingegen gilt für jene, deren Arbeitsverträge nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden.

Der Dienstgeber zahlt für die Arbeitnehmer/innen in die Betriebliche Vorsorgekasse (BV) ein – in den meisten Fällen, die Abfertigung Neu gibt es auch als Vorsorgemodell für Gewerbetreibende und „Neue Selbstständige“. Nach Ende eines Jobs kommt so ein Betrag zusammen, den man sich unter gewissen Umständen auszahlen lassen kann.

 

 

Was ist die „Abfertigung Neu“?

Bei der Abfertigung Neu muss der Arbeitgeber Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV) einzahlen. Die Beiträge (BV-Beiträge) betragen einen Prozentsatz des Gehalts bzw. des Lohns. Sie werden vom Arbeitgeber ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses einbezahlt. Die Beitragspflicht endet mit dem sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanspruch – in den meisten Fällen mit einer Kündigung.

Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung wieder aufgenommen besteht ab dem 1. Arbeitstag Beitragspflicht. In Ausnahmefällen (Präsenz- bzw. Zivildienst, Wochen- und Krankengeld) herrscht auch in entgeltfreien Zeiten Beitragspflicht.

Hier findest du genaue Angaben zu allen Aspekten der Abfertigung.

Was ist der Unterschied zur „Abfertigung Alt“?

Bei der Abfertigung Alt muss der Arbeitgeber die Mittel für die Abfertigung selbst ansparen oder veranlagen. Der Anspruch auf Abfertigung entsteht bei der Abfertigung Alt nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung. Das Arbeitsverhältnis muss einvernehmlich oder durch eine Arbeitgeberkündigung beendet werden. Die Höhe der Abfertigung ist nach der Dienstdauer gestaffelt.

Wenn du nach 2003 zu arbeiten begonnen hast, betrifft dich die „Abfertigung Alt“ nicht.

Arbeitsrecht

Wie läuft der Übertritt von Abfertigung Alt auf Abfertigung Neu ab?

Das kannst du hier nachlesen.

Was macht die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse)?

Betriebliche Vorsorgekassen (BV) verwalten die Abfertigung Neu und die Vorsorgebeiträge der Selbstständigen. Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine BV-Kasse wählen.

Wann kann ich mir die Abfertigung auszahlen lassen?

Auszahlungsvoraussetzungen sind:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer bei schädlicher Beendigungsart (dazu unten), und
  • drei BV-Beitragsjahre (36 BV – Beitragsmonate).

Kein Auszahlungsanspruch auf Abfertigung besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

  • Kündigung durch den Abfertigungsberechtigten, ausgenommen bei Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG),
  • oder dem Väterkarenzgesetz (VKG),
  • gerechtfertigte, verschuldete Entlassung oder
  • unberechtigten vorzeitigen Austritt.

Der Abfertigungsanspruch bleibt bei der Abfertigung Neu, im Gegensatz zur Abfertigung Alt, bei jeder Form der Auflösung bestehen. Die Auszahlung der Abfertigung erfolgt durch die BV-Kasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Hier findest du alle Infos zu den Voraussetzungen.

Arbeitsrecht