Aber kann ich in den Urlaub gehen wann ich will? Und wie ist das, wenn ich krank werde? Wir haben für den WIFI-Blog die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Wann kann ich auf Urlaub gehen?
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Urlaubsdauer werden laut Gesetz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.
Der Arbeitgeber darf Urlaub nicht einseitig anordnen. Gleichzeitig darf auch der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht einfach antreten.
Wie ist das mit dem Betriebsurlaub?
Auch wenn der ganze Betrieb auf Urlaub geht, muss ein Urlaub mit den Arbeitnehmern vereinbart werden. Deshalb sind Betriebsurlaube auch häufig im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Der Betriebsurlaub darf außerdem nur einen gewissen Teil des Urlaubs ausmachen.
Muss ich den Urlaub schriftlich vereinbaren?
Nein. Der Urlaub kann schriftlich, mündlich, aber auch schlüssig zustande kommen. Allerdings empfiehlt sich die schriftliche Form, sollte es mal zu Konflikten kommen.
Muss ich den ganzen Urlaub verbrauchen?
Grundsätzlich sollte der Jahresurlaub möglichst bis zum Ende des jeweiligen Urlaubsjahres verbraucht werden. Unverbrauchte Urlaube werden jedoch in das nächste Urlaubsjahr übertragen.
Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?
Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubes für mehr als drei Kalendertage, gelten die während des Urlaubes liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaubstage, wenn der Arbeitnehmer
- den Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich von der Erkrankung verständigt, und
- nach Wiederantritt der Arbeit eine ärztliche Krankenstandsbestätigung
unaufgefordert vorlegt.
Das betrifft auch Krankenstände während des Urlaubs im Ausland.
Arbeitsrecht lernen
Wie ist das, wenn ich für Kur oder Pflege freigestellt bin?
Für Arbeitsverhinderungen, bei denen Entgeltfortzahlungsanspruch besteht (z.B. eine Kur oder Krankenstände, Pflegefreistellungen oder sonstige wichtige Hinderungsgründe), kann kein Urlaub vereinbart werden. Bedeutet: Wenn du krank bist, bist du krank. 🙂
Darf ich einen Urlaub einseitig antreten?
Ja. Aber nur unter gewissen Umständen:
- bei notwendiger Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden maximal 12-jährigen Kindes, soweit der Anspruch auf Pflegefreistellung (maximal 2 Wochen pro Arbeitsjahr) bereits verbraucht ist
- in Betrieben mit gewähltem Betriebsrat, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch von mindestens 12 Werktagen 3 Monate vorher bekannt gegeben hat und auch nach Einbindung des Betriebsrates keine Einigung erzielt werden konnte.
Darf mir mein Arbeitgeber den Urlaub in Geld ablösen?
Das ist nicht zulässig. Vereinbarungen über den Verzicht des Arbeitnehmers auf den Jahresurlaub bei gleichzeitiger Ablöse in Geld widersprechen dem Urlaubszweck.