Weiterbildung braucht Zeit. Arbeitnehmer/innen haben meistens nicht unendlich viel davon. Nach einem Arbeitstag noch einmal zu lernen kostet Kraft.

Dafür gibt es Bildungskarenz und – etwas weniger bekannt – Bildungsteilzeit. Wer in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ist und eine Weiterbildung durchführt, kann dafür Geld bekommen. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen dafür.

Welche Voraussetzungen gibt es für Bildungsteilzeit?

Einige. Das Dienstverhältnis muss zumindest 6 Monate gedauert haben und darf in dieser Zeit nicht unterbrochen worden sein.

Dann muss die Chefin bzw. der Chef zustimmen. Und zwar in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Darin wird der Beginn, die Dauer und das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung geregelt.

In welchem Ausmaß muss man Bildungsteilzeit nehmen?

Wer sich 100%-ig auf seine Weiterbildung konzentrieren möchte, muss Bildungskarenz nehmen. Aber auch bei Bildungsteilzeit gibt es ein Mindestausmaß:

  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent, darf maximal jedoch um 50 Prozent reduziert werden.
  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss dabei aber mindestens zehn Stunden betragen und über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Beispiel:
Ein Dienstnehmer arbeitet 15 Stunden pro Woche in einem Dienstverhältnis. Um seine berufsbegleitende Ausbildung abzuschließen, möchte er seine Arbeitszeit auf zehn Stunden reduzieren. Er kann mit seinem Dienstgeber Bildungsteilzeit vereinbaren.

Kann man in Bildungsteilzeit gekündigt werden?

Ja, auch während der Bildungsteilzeit können Arbeitnehmer/innen gekündigt werden. Allerdings darf die Bildungsteilzeit nicht der Kündigungsgrund sein! Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz.

Wie viel Geld bekommt man in Bildungsteilzeit?

Dienstnehmer in Bildungsteilzeit können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsgeld ausbezahlt bekommen. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird, 79 Cent täglich (Stand: 22.3.2018).

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer reduziert um 50 % somit von 40 h auf 20 h. Bei einem Kalendermonat mit 30 Tagen beträgt somit das Bildungsteilzeitgeld € 474,– (20 h x 0,79 x 30).

Kurse für die Bildungsteilzeit

Wie stelle ich den Antrag auf Bildungsteilzeitgeld?

Der Arbeitnehmer muss dem Antrag auf Bildungsteilzeitgeld ein Schreiben des Arbeitgebers mit Angaben über

  • die Anzahl der im Betrieb arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer,
  • die Anzahl der sich in Bildungsteilzeit befindlichen Arbeitnehmer,
  • die wöchentliche Normalarbeitszeit in den letzten 6 bzw. in den letzten 3 Monaten vor der Bildungsteilzeit und
  • die geplante wöchentliche Normalarbeitszeit ab Beginn der Bildungsteilzeit

beilegen.

Bildungsteilzeit und Bildungskarenz können auch kombiniert werden: Zum Beispiel kann man von Bildungsteilzeit auf Bildungskarenz wechseln. Die Bildungskarenzzeit muss dabei mindestens 2 Monate betragen. Für aktuelle Infos zum Thema empfiehlt es sich, auf oesterreich.gv.at vorbeizuschauen.

Bildungsteilzeit: Jetzt informieren!

Für genaue Auskünfte zum Thema Bildungskarenz kann man sich jederzeit an die WIFI-Bildungsberatung wenden.

Hier findet man mehr Infos zum Thema Bildungskarenz.

Auch das Team des WIFI-Blogs hat ein offenes Ohr – und meldet sich gerne mit den richtigen Ansprechpartnern.